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HÄUFIGE FRAGEN

In diesem Bereich beantworte ich die häufigsten Fragen, die Ihnen helfen sollen, sich besser über den Ablauf einer Psychotherapie, die Kosten und die Rahmenbedingungen zu informieren. Die Antworten bieten Ihnen Orientierung und sollen Unsicherheiten beseitigen. Sollten Sie spezielle Fragen haben, zögern Sie nicht, mich direkt zu kontaktieren.

WIE LÄUFT DER ERSTKONTAKT AB UND WIE VEREINBARE ICH EINEN TERMIN?
Der Erstkontakt kann ganz unkompliziert per Telefon (+43 677 63936300), E-Mail oder über das Kontaktformular auf meiner Webseite erfolgen. Sie können mir dabei kurz Ihr Anliegen schildern oder einfach einen Termin für ein Erstgespräch anfragen. Ich melde mich zeitnah bei Ihnen zurück, um einen passenden Termin zu vereinbaren.
 
Nach dem ersten Austausch wird ein Termin für das kostenlose Erstgespräch festgelegt, bei dem wir uns kennenlernen und die Rahmenbedingungen der Therapie besprechen können. Sollten Sie nach dem Erstgespräch den Eindruck haben, dass eine Zusammenarbeit passend ist, wird im Anschluss ein weiterer Termin für den Beginn der Therapie vereinbart.
 
Ich lege großen Wert darauf, dass der Kontakt und die Terminvereinbarung flexibel und einfach gestaltet sind, um den Einstieg in den therapeutischen Prozess möglichst angenehm zu gestalten.
WAS IST EIN ERSTGESPRÄCH UND WIE LÄUFT ES AB?
Das Erstgespräch ist eine unverbindliche und kostenfreie Sitzung, die in der Regel etwa 30 Minuten dauert. Es dient dem gegenseitigen Kennenlernen und gibt Ihnen die Möglichkeit, einen ersten Eindruck von der therapeutischen Arbeit zu gewinnen.Im Rahmen des Erstgesprächs werden folgende Punkte besprochen:
 
_Anlass und Motivation: Was hat Sie dazu bewegt, eine Therapie in Erwägung zu ziehen? Welche Themen oder Probleme stehen im Vordergrund?

_Erwartungen und Ziele: Welche Vorstellungen haben Sie von der Therapie und was erhoffen Sie sich von den Sitzungen?

_Therapeutische Vorgehensweise: Ich erläutere Ihnen den möglichen Ablauf und die Methoden, die im Rahmen der Therapie angewendet werden können.

_Ziel ist es, gemeinsam herauszufinden, ob eine therapeutische Zusammenarbeit sinnvoll und für beide Seiten vorstellbar ist. Natürlich haben Sie auch die Gelegenheit, Fragen zu stellen und Unklarheiten zu klären. Bereits im Erstgespräch gilt die gesetzliche Schweigepflicht, sodass alles, was besprochen wird, vertraulich bleibt.
WIE VERLÄUFT EINE PSYCHOTHERAPIE?
Eine Psychotherapie verläuft individuell und richtet sich nach den spezifischen Bedürfnissen und Zielen des/der Klient*in. Nach dem Erstgespräch werden regelmäßige Sitzungen vereinbart, die 50 Minuten dauern. In den Sitzungen wird in einem sicheren, wertschätzenden Rahmen an den Themen gearbeitet, die den/die Klient*in beschäftigen. Das Ziel ist es, neue Einsichten zu gewinnen, Herausforderungen zu bewältigen und persönliche Wachstumsprozesse anzustoßen. Die Dauer einer Therapie kann variieren – einige Themen lassen sich in wenigen Sitzungen bearbeiten, während für tiefere Veränderungen oft mehr Zeit erforderlich ist.
WAS SIND DIE RAHMENBEDINGUNGEN?
Eine Therapie basiert auf Vertrauen und Freiwilligkeit. Während der Therapie gibt es keine Verpflichtung, die Anzahl oder Dauer der Sitzungen im Voraus festzulegen. Es wird jedoch empfohlen, regelmäßig zu den vereinbarten Terminen zu kommen, um den therapeutischen Prozess nicht zu unterbrechen. Falls Familienmitglieder oder andere Bezugspersonen einbezogen werden sollen, kann dies individuell abgesprochen werden.
WAS KOSTET EINE PSYCHOTHERAPIE?
Eine Einheit im Einzelsetting kostet € 110. Falls Sie einmal die Sitzung nicht wahrnehmen können, wird gebeten, spätestens 24 Stunden vor dem geplanten Termin abzusagen. Andernfalls wird die Einheit zur Gänze verrechnet.
ÜBERNIMMT DIE KRANKENKASSE EINEN TEIL DER KOSTEN?
Ja, wenn eine Psychotherapeutin oder ein Psychotherapeut eine »krankheitswertige Störung« feststellt. Die Krankenkasse zahlt derzeit € 33,70 (ÖGK) bzw. € 46,60 (BVAEB), € 45 (SVS), oder € 65 (KUF) pro Psychotherapiestunde. Sie müssen vor der zweiten Psychotherapiesitzung eine ärztliche Bestätigung einholen, um den Zuschuss zu erhalten.
WARUM MACHT MAN EINE PSYCHOTHERAPIE?
Menschen suchen aus unterschiedlichen Gründen psychotherapeutische Unterstützung: akute Krisen, Beziehungskonflikte, Angstzustände, Depressionen, psychosomatische Beschwerden oder der Wunsch nach persönlicher Entwicklung sind nur einige Beispiele. Oft kommen Menschen auch dann zur Therapie, wenn sie das Gefühl haben, dass sie in bestimmten Lebensbereichen feststecken oder sich über längere Zeit unzufrieden fühlen. 

WAS IST DIE SYSTEMISCHE PSYCHOTHERAPIE?
Die systemische Psychotherapie ist ein Ansatz, der den Menschen nicht isoliert betrachtet, sondern in seinem sozialen Kontext – insbesondere in Familien, Partnerschaften und anderen Beziehungen. Dieser Therapieansatz geht davon aus, dass persönliche Probleme oft im Zusammenspiel mit den Dynamiken und Mustern des sozialen Umfelds entstehen. Ziel der Therapie ist es, diese Beziehungsstrukturen zu erkennen, zu verstehen und positiv zu verändern, um neue Lösungswege zu finden.
 
Im Vergleich zu anderen Therapieformen legt die systemische Therapie den Fokus weniger auf die inneren Konflikte des Einzelnen, sondern vielmehr auf die Wechselwirkungen und Kommunikation innerhalb von Systemen, wie Familie, Freunde, Beziehung, Arbeitsumfeld, Schule etc.
 
Vergleich mit anderen Therapieformen:
 
_Tiefenpsychologische Psychotherapie: Diese Methode zielt darauf ab, unbewusste Konflikte und frühkindliche Erlebnisse aufzuarbeiten, die das heutige Erleben und Verhalten beeinflussen.

_Verhaltenstherapie: Der Fokus liegt auf dem Erkennen und Verändern von Verhaltensmustern und Denkmustern, die zu Problemen im Alltag führen.
Sie ist sehr lösungsorientiert und arbeitet direkt an konkreten Symptomen.

_Humanistische Therapien (z.B. Gestalttherapie): Diese Therapieform konzentriert sich auf die Selbstwahrnehmung und Selbstverwirklichung des Einzelnen und fördert die Entfaltung des Potenzials durch den Ausdruck von Gefühlen und Erlebnissen im Hier und Jetzt.

_Psychoanalyse: Hier wird tief in die Vergangenheit und das Unbewusste eingetaucht, um frühere Erlebnisse und deren Einfluss auf das heutige Leben zu verstehen.
GIBT ES EINE VERSCHWIEGENHEITSPFLICHT?
Ja, alle Informationen, die während der Therapie besprochen werden, unterliegen der gesetzlichen Verschwiegenheitspflicht. Diese Pflicht dient dem Schutz der Klient*innen und sorgt dafür, dass alles, was in den Sitzungen besprochen wird, vertraulich bleibt. Die Verschwiegenheitspflicht gilt auch nach dem Ende der Therapie.
WAS IST DER UNTERSCHIED ZWISCHEN PSYCHOTHERAPEUT*INNEN, PSYCHOLOG*INNEN UND PSYCHIATER*INNEN?
Psychotherapeut*in: Hat eine spezielle Ausbildung in Psychotherapie und arbeitet mit Menschen, die psychische oder emotionale Probleme haben. Die Behandlung erfolgt hauptsächlich durch Gespräche und therapeutische Interventionen.
 
Psycholog*in: Hat ein Studium der Psychologie abgeschlossen, kann diagnostische Tests durchführen und bietet Beratung an. 
 
Psychiater*in: Ist ein Arzt/Ärztin, der/die sich auf die Diagnose und Behandlung psychischer Erkrankungen spezialisiert hat. Psychiater*innen dürfen Medikamente verschreiben und führen medizinische Behandlungen durch.

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